WAZV Saalkreis, September 2026
Der Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis informiert
über Baumaßnahmen in Petersberg OT Brachstedt
Was wird in Brachstedt durch den WAZV Saalkreis gebaut?
Der Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis (WAZV) plant in den Straßen Ostrauer Weg und Wiesengrund in Brachstedt, Ortschaft der Gemeinde Petersberg, die Auswechslung von Trinkwasserleitungen. Im Baufeld befinden sich Trinkwasserversorgungsleitungen DA 110 in PVC und Trinkwasserversorgungsleitungen in PE-HD 50 x 4,6; 75 x 6,9 sowie 90 x 8,2. Weiterhin liegen abschnittsweise Trinkwasserleitungen in 32 x 2,9 PE bzw. PE-HD vor, an welche mehrere Hausanschlüsse angebunden sind. Dieser Sachverhalt ist im Zuge der Maßnahme aufzulösen. Die nicht mehr dem Stand der Technik entsprechenden Trinkwasserleitungen werden durch neue PE-HD Trinkwasserleitungen ersetzt, die Nenndurchmesser werden entsprechend der erforderlichen Trinkwasserabnahme ange-passt. Gegenstand der Planung ist somit die abschnittsweise Auswechslung der Trinkwasserleitungen in den Straßen Ostrauer Weg, Wiesengrund und Obstweg, die Entflechtung des Trinkwassernetzes und Ausbildung eines neuen Schieberkreuzes östlich der Straße „Alte Dessauer Straße“. Durch das neue Schieberkreuz in der Straße „Alte Dessauer Straße“ erfolgt ein weiterer Ringschluss im vorhandenen Trinkwassernetz zur Erhöhung der Versorgungssicherheit der Trinkwasserbereitstellung.
Die Maßnahme beinhaltet folgende Leistungen:
182 m Auswechslung TWL PE-HD 90 x 8,2 in der Straße Ostrauer Weg,
168 m Auswechslung TWL PE-HD 90 x 8,2 in der Straße Wiesengrund,
60 m Neubau TWL PE-HD 63 x 5,8 in der Straße Obstweg (Stichleitung),
Umbindung der Trinkwasserhausanschlussleitungen (TW-HA), davon vereinzelt Auswechslungen.
Die Anbindung der Grundstücksanschlüsse an die Hauptleitung erfolgt mittels Anbohrarmatur. Die vorhandenen Anschlussleitungen der Grundstücke sind an die neue Hauptleitung umzubinden.
Welche Beeinträchtigungen sind durch die Baumaßnahme zu erwarten?
Die Ausführung der Baumaßnahme kann bautechnisch bedingt nur unter Vollsperrungen der Straßenräume erfolgen und wird in mehreren Bauphasen, die überwiegend nacheinander ausgeführt werden, realisiert.
Die Einrichtung und Ausführung der Verkehrssicherung und Verkehrsführung erfolgt nach einem von der Verkehrsbehörde bestätigten Verkehrssicherungskonzept. Die sich durch die Baumaßnahme einstellenden Verkehrszustände werden im Rahmen der Bauausführung entsprechend der verkehrsbehördlichen Anordnung beschildert. Der Verkehr für Rettungsfahrzeuge und die Feuerwehr kann grundsätzlich gewährleistet werden. Der Anliegerverkehr ist nur eingeschränkt entsprechend der Baustellensituation möglich. Die Müllentsorgung der Grundstücke im Baufeld wird durch die Baufirma mit organisiert.
Werden die Trinkwasserhausanschlüsse erneuert?
Der WAZV Saalkreis prüft, für welche Trinkwasserhausanschlüsse eine Erneuerung angezeigt ist. Das ist insbesondere bei Hausanschlüssen notwendig, deren Material ermüdet ist oder die nicht dem Stand der Technik entsprechen. Das ist insbesondere bei alten Stahlanschlüssen und Anschlüssen aus älteren Kunststoffen aus der Zeit vor 1990 der Fall. Eine Erneuerung bietet sich zum jetzigen Zeitpunkt an. Mit einem neuen Hausanschluss ist die Versorgung des eigenen Grundstücks mit Trinkwasser für die nächsten Jahrzehnte zuverlässig gesichert.
Wie erfolgt die Finanzierung der Trinkwasserhausanschlüsse?
Kosten für die Erneuerung der Trinkwasserhausanschlüsse werden in der tatsächlich entstehenden Höhe weiterberechnet.
Der Erstattungsanspruch entsteht mit der betriebsfertigen Herstellung des Hausanschlusses bzw. jeweils mit der Beendigung der abzurechnenden Maßnahme nach § 2 der Kostenerstattungssatzung.
Im § 2 heißt es: „Die Aufwendungen für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Beseitigung (mit Trennung) sowie für die Unterhaltung des Hausanschlusses (inklusive der technischen Anpassung der Wasserzähleinrichtung) sind dem WAZV Saalkreis in der tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten.“
Der Erstattungsbetrag wird durch Bescheid festgesetzt. Er wird einen Monat nach Bekanntgabe des Kostenerstattungsbescheides fällig. Auf die künftige Kostenerstattungsschuld wird eine Vorausleistung in Höhe von 80 % auf den Herstellungsbeitrag verlangt. Die Vorausleistung ist mit der endgültigen Kostenerstattungsschuld zu verrechnen, auch wenn der Vorausleistende nicht kostenerstattungspflichtig ist. Die Vorausleistung wird einen Monat nach Bekanntgabe des Vorausleistungsbescheides fällig.
Diese Kosten sind im Zuge der Baumaßnahme des WAZV Saalkreis deutlich günstiger als im Vergleich zu einer nachträglichen Reparatur oder Erneuerung eines Trinkwasserhausanschlusses.
Für eine Weiterberechnung von Kosten für die Herstellung der Trinkwasserhausanschlüsse müssen die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Es erfolgt ein Trinkwasserneuanschluss. Das Grundstück war noch nicht an die Trinkwasserversorgung angeschlossen.
Der vorhandene Trinkwasserhausanschluss soll auf Wunsch des Grundstückseigentümers erneuert
oder es soll ein zusätzlicher Trinkwasserhausanschluss gebaut werden.Es liegt ein Doppelanschluss vor. Dies wird so definiert, dass von einer Trinkwasserhausanschlussleitung mit Anschluss an die Trinkwasserversorgungsleitung eine weitere Trinkwasserhausanschlussleitung abzweigt. Hier wird der abzweigende Trinkwasserhausanschluss mit Anschluss an die Trinkwasserversor-gungsleitung neu hergestellt und wie ein Neuanschluss behandelt.
Die Umbindung eines vorhandenen, funktionsfähigen und dem Stand der Technik entsprechenden Trinkwasserhausanschlusses von der vorhandenen Trinkwasserversorgungsleitung auf die geplante Trinkwasserversorgungsleitung ist für den Anschlussnehmer kostenfrei.
Wie erfolgt die Abstimmung des Baus und der Erneuerung der Trinkwasserhausanschlüsse?
Die Abstimmungen zu den einzelnen betroffenen Grundstücken wurden durch das beauftragte Ingenieurbüro Mellon bereits durchgeführt. Sollten Sie weitere Fragen zur Baumaßnahme haben, wenden Sie sich bitte unter den bekannten Kontaktdaten an den WAZV Saalkreis oder an das Ingenieurbüro Mellon.
Wie erfolgt die Finanzierung der Trinkwasserversorgungsleitungen?
Die Kosten der Erneuerung der Trinkwasserversorgungsleitungen trägt der WAZV Saalkreis aus Eigenmitteln. Die Eigenmittel des WAZV Saalkreis werden langfristig über die jeweiligen Gebühren für Trinkwasser über die Dauer der Abschreibung refinanziert.
Werden Beiträge zur Erneuerung der Trinkwasserversorgungsleitungen erhoben?
Beiträge für die Erneuerung der Trinkwasserversorgungsleitungen werden nicht erhoben.
Zeitlicher Ablauf der Baumaßnahme
Mit der Baumaßnahme soll planmäßig ab dem 05.10.2026 begonnen werden. Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist in Abhängigkeit der sich einstellenden Witterungsbedingungen über den Jahreswechsel für das 1. Quartal 2027 geplant.
Den genauen Baubeginn teilt Ihnen die beauftragte Baufirma schriftlich per Postwurfsendung mit. Dabei erhalten Sie auch die Kontaktdaten des verantwortlichen Bauleiters und Poliers.
Mit der Realisierung der Baumaßnahme wird es insbesondere für die Anlieger zu entsprechenden Einschränkungen und Beeinträchtigungen kommen. Wir sind jedoch bemüht, diese auf ein Minimum zu beschränken und bedanken uns bereits im Vorfeld für Ihr Verständnis.
Ihr WAZV Saalkreis