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WAZV Saalkreis, Januar 2022

 

Anpassung der Gebühren für die Trink- und Abwasserentsorgung im

Verbandsgebiet des WAZV Saalkreis ab dem Veranlagungsjahr 2022

 

Ab dem 01.01.2022 werden die Gebühren für die Trink- und Abwasserentsorgung im Verbandsgebiet des WAZV Saalkreis angepasst. Eine Neukalkulation der Gebühren ist in Zeitabständen zwischen einem und drei Jahren gesetzlich vorgeschrieben.


In einem ersten Schritt wurden die Nachkalkulationen für die Jahre 2018 bis 2020 erstellt. Die Ergebnisse zeigten in der Trinkwasserversorgung eine Überdeckung und in den einzelnen Sparten der Abwasserentsorgung sowohl Unter- als auch Überdeckungen. Die Ergebnisse wurden in den nachfolgenden Vorauskalkulationen der Jahre 2021 und 2022 bis 2024 berücksichtigt, Überdeckungen wurden gebührenmindernd und Unterdeckungen gebührenerhöhend berücksichtigt. Konkret kann in der Trinkwasserversorgung eine Überdeckung von ca. 4,6 Cent/m³ zurückgegeben werden. Umgekehrt musste in der zentralen Abwasserentsorgung eine Unterdeckung von ca. 10,5 Cent/m³ Abwasser als Ausgleich in den zukünftigen Gebühren berücksichtigt werden. Für das Jahr 2021 bleiben die Gebühren stabil. Das bedeutet, dass in der Trinkwasserversorgung seit 2015 und in der zentralen Abwasserentsorgung seit 2016, also über einen Zeitraum von 7 bzw. 6 Jahren zugunsten unserer Anschlussnehmer die Gebühren nicht erhöht werden mussten. In der Sparte Abwasserentsorgung mit vorgeschalteter mechanischer Vorreinigung konnte bei gleicher Grundgebühr die Mengengebühr für 2021 sogar von 2,02 €/m³ auf 1,56 €/m³ gesenkt werden. In der Anfang 2022 zu versendenden Jahresverbrauchsabrechnung 2021 wird das berücksichtigt.


Allerdings gehen auch am WAZV Saalkreis die Kostenerhöhungen trotz der Nutzung von Einsparmöglichkeiten nicht vorbei. So steigen z.B. die Kosten für die Leistungen von Vorlieferanten, Energie, Betriebs- und Hilfsstoffen, Klärschlammentsorgung und Personalkosten. Die Ausgaben für Zinsen an Kreditinstitute haben sich entsprechend des sehr niedrigen Zinsniveaus hingegen deutlich reduziert und wirken kostendämpfend. Ein nicht unerheblicher Teil der Kostensteigerungen sind aber auch auf die steigenden Abschreibungen zurückzuführen. Diese sind bedingt durch die Investitionstätigkeit sowohl in der Trinkwasserversorgung als auch in der Abwasserentsorgung. In das Trinkwassernetz musste und muss auch zukünftig investiert werden, um einerseits den Investitionsstau der letzten Jahrzehnte abzubauen, andererseits einen solchen nicht wieder aufkommen zu lassen. Dass dieses Handeln notwendig und richtig ist, zeigt sich in der Entwicklung der Wasserverluste im Trinkwassernetz. So konnten die Wasserverluste des Jahres 2015 von mehr als 24% auf ca. 16% in 2020 gesenkt werden. Nach technischem Regelwerk sind 10% Wasserverluste normal. Sie sehen, wir sind auf dem richtigen Weg, es gibt jedoch hier noch viel zu tun. Natürlich müssen diese Investitionen auch bezahlt werden. Ein Teil refinanziert sich über die Kosteneinsparungen der Verringerung der Wasserverluste. Ein Teil muss aber auch über die Gebühren refinanziert werden.


Beim Abwasser sieht es ähnlich aus, nur dass hier nicht die Sanierung und Erneuerung von Kanälen ansteht, sondern schwerpunktmäßig die erstmalige zentrale Abwassererschließung. Schwerpunkte sind dabei die Erweiterungen der Kläranlagen Löbejün und Landsberg sowie das Ortsnetz in Landsberg (fast 50% der Investitionen der nächsten drei Jahre). Die restlichen Erschließungen in Teutschenthal, Petersberg, Salzatal und Wettin-Löbejün stehen ebenfalls noch an. Allerdings wird es auch Ortsteile geben, die zukünftig von der zentralen Abwasserentsorgung freigestellt werden, da eine Erschließung in diesen Bereichen noch nicht begonnen wurde und weder zeitlich machbar noch finanziell darstellbar ist.


Im Ergebnis fallen die Kostensteigerungen in der zentralen Trink- und Abwasserentsorgung von ca. 19% gerechnet über einen Zeitraum von 10 bzw. 9 Jahren moderat aus. Die Einkommen haben sich in der gleichen Zeit deutlich stärker entwickelt.
Deutlich höher fallen die Kostensteigerungen für die Abfuhren von Fäkalwasser und Fäkalschlamm aus. In dieser Sparte schlagen sich die stark gestiegenen Transportkosten, die Kosten für die Schlammentsorgung und die Behandlung auf den Kläranlagen überdurchschnittlich nieder. Diese Aufgaben werden überwiegend durch öffentliche Ausschreibungen an private Dritte vergeben und können kurzfristig kaum beeinflusst werden. Gleichwohl liegt der WAZV Saalkreis mit seinen ab 2022 geltenden Gebühren im Durchschnittsbereich anderer vergleichbarer Flächenversorger.


In der nachfolgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht zu den Gebührenänderungen.

 

Gebühr

bis einschließlich 2021

ab 2022

Grundgebühr je Monat für den Zähler Q34

Mengen-gebühr in €/m³ Frischwasser

Grundgebühr je Monat für den Zähler Q34

Mengen-gebühr in €/m³ Frischwasser

Trinkwasser-versorgung *

12 €

1,25 €/m³

14 €

1,36 €/m³

Zentrale Abwasserent-sorgung

14 €

2,81 €/m³

17 €

3,26 €/m³

Zentrale Abwasser-entsorgung mit mechanischer Vorreinigung

14 €

1,56 €/m³

17 €

1,32 €/m³

Überlauf Kleinkläranlagen in Niederschlags-wasserkanal

-

2,19 €/m³

-

2,46 €/m³

Abfuhr abflussloser Sammelgruben

-

18,70 €/m³

-

28,01 €/m³

 

Gebühr in €/m³ abgefahrener Schlamm

Gebühr in €/m³ abgefahrener Schlamm

Fäkalschlamm-abfuhr

-

40,46 €/m³

-

74,81 €/m³

 

Gebühr in € je m² vollversiegelter Fläche

Gebühr in € je m² vollversiegelter Fläche

Niederschlags-wassergebühr

0,67 €/m²

0,92 €/m²

 * netto zuzüglich 7% MwSt

Die Änderungssatzungen wurden in den Amtsblättern des Landkreises Saalekreis Nr. 51 am 02.11.2021 und Nr. 56 am 06.12.2021 veröffentlicht. Lesefassungen der jeweiligen Satzungen sind auf der Website des WAZV Saalkreis eingestellt.