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WAZV Saalkreis, Februar 2022

 

Der Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis informiert

 

Teutschenthal - Neubau Niederschlagswasserkanal und
teilweise Ersatzneubau Trinkwasserleitung in der Leninstraße

 

Der Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis führt den Neubau der Niederschlagswasserkanalisation und in Teilbereichen den Ersatzneubau der Trinkwasserleitung in der Leninstraße und teilweise in der Schulstraße in Teutschenthal durch.

 

Aufgrund der aktuellen Beschränkungen zur Eindämmung von Corona-Infektionen wird auf eine öffentliche Anliegerversammlung verzichtet. Stattdessen erfolgt nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens eine weitere Mitteilung über die mit den Arbeiten beauftragte Baufirma. Zusätzlich werden alle betroffenen Anlieger durch Postwurfsendung des Baubetriebes zum konkreten Baubeginn informiert.

 

Im Vorfeld beraten Sie die Mitarbeiter des vom WAZV Saalkreis beauftragten Ingenieurbüros für Wasserwirtschaft, Straßen- und Tiefbau Ralf Fuhrmann aus Halle nochmals zur Lage des Hausanschlusses und legt diese mit Ihnen gemeinsam fest. Bitte unterstützen Sie uns dabei aktiv. Nur so ist ein optimaler Anschluss möglich. Die Mitarbeiter des Ingenieurbüros können sich durch eine entsprechende Vollmacht des WAZV Saalkreis legitimieren und stehen Ihnen mit sachkundigem Rat zur Verfügung.

 

Verständlicherweise gibt es immer wieder Fragen zur Anschlusspflicht, zu deren Beantwortung nachfolgende Erläuterungen beitragen sollen. Gemäß § 79 b Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt besteht für den jeweiligen Grundstückseigentümer die Pflicht zur schadlosen Beseitigung des auf seinem Grundstück anfallenden Niederschlagswassers. Diese Pflicht besteht aber nur insoweit nicht durch die Gemeinde bzw. vorliegend der mit dieser Aufgabe von der Gemeinde Teutschenthal betraute WAZV Saalkreis den Anschluss an eine öffentliche Niederschlagswasseranlage und deren Benutzung vorschreibt, weil ein gesammeltes Fortleiten erforderlich ist, um eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu verhüten. Im Bereich des neu zu errichtenden Niederschlagswasserkanals sind die örtlichen Gegebenheiten so gelagert, dass von einer Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit auszugehen ist. Eine schadlose Beseitigung des Niederschlagswassers auf den jeweiligen Grundstücken, insbesondere eine Versickerung ist nicht ohne Beeinträchtigungen von Nachbargrundstücken zu erwarten. Ergänzend zu den Daten aus dem Niederschlagswasserbeseitigungskonzept liegt dem WAZV Saalkreis für diesen Bereich ein Baugrundgutachten vor, welches die Annahme bestätigt. Somit muss die Benutzung des neuen Niederschlagswasserkanals für alle Grundstücke im Ausbaubereich angeordnet werden. Jedes Grundstück wird grundsätzlich über einen eigenen Hausanschluss verfügen, an welchen der Anschluss der grundstückseigenen Niederschlagswasserkanäle erfolgen kann.

 

Wie erfolgt die Finanzierung der Baumaßnahme?


Der Teil der Kosten für die Straßenoberflächenentwässerung wird durch die Gemeinde Teutschenthal getragen. Die anteilige Finanzierung der Niederschlagswasserableitung der angrenzenden Grundstücke und die Finanzierung der Erneuerung der Trinkwasserversorgungsleitungen erfolgen durch den WAZV Saalkreis über die jeweiligen Gebühren.

 

Kosten für die Erneuerung der Trinkwasserhausanschlüsse und die Kosten für die Herstellung der Niederschlagswasserhausanschlüsse werden in der tatsächlich entstehenden Höhe weiterberechnet. Diese Kosten sind im Zuge der Komplexmaßnahme deutlich günstiger als im Vergleich zu nachträglichen Einzelmaßnahmen, wenn ein Hausanschluss erneuert oder hergestellt werden muss. Zusätzliche Kanalbaubeiträge werden nicht erhoben.

 

Die Baumaßnahme soll planmäßig im I. Quartal 2022 beginnen und voraussichtlich im IV. Quartal 2022 abgeschlossen sein.

 

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und versuchen, die mit der Baumaßnahme verbundenen Unannehmlichkeiten, so gering wie möglich zu halten.


Ihr WAZV Saalkreis