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WAZV Saalkreis, März 2026

 

Der Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis informiert über

Baumaßnahmen in Landsberg OT Gollma

 

 

Was wird in Gollma durch den WAZV Saalkreis gebaut?
 

Der WAZV Saalkreis wird in der Schkeuditzer Straße in Gollma Abwasserkanäle als Mischwasserkanäle und soweit erforderlich neue Trinkwasserversorgungsleitungen verlegen.

Mit der Verlegung der Abwasserkanäle wird planmäßig die zentrale öffentliche Abwasserentsorgung auf die genannten Straßenzüge erweitert. Nach Fertigstellung der Kanalbaumaßnahmen können die alten, oftmals nicht mehr dem Stand der Technik entsprechenden dezentralen Abwasserreinigungsanlagen (Klärgruben usw.), außer Betrieb genommen werden, wodurch die Einleitung von nicht ausreichend gereinigten Abwassers in den Strengbach entfällt. Dieser wird wesentlich von der Schmutzfracht befreit und die Gewässergüte wird sich somit weiter verbessern. Die Ableitung von Niederschlagswasser wird deutlich besser erfolgen und ebenfalls an den Stand der Technik angepasst.

Weiterhin wird mit dem Neubau der geplanten Mischwasserkanalisation für den Großteil der an der Schkeuditzer Straße anliegenden Grundstücke eine Vorflut zur Ableitung der anfallenden Abwässer aus den privaten Grundstücken geschaffen.

Mit der gleichzeitigen Neuverlegung von Trinkwasserversorgungsleitungen sowie von Hausanschlüssen wird kostengünstig auch die öffentliche Trinkwasserversorgung erneuert.
Die nachfolgenden Hauptleistungen kommen zur Bauausführung:
 

Kanalbau
ca. 700 m    Abwasserleitung PP DN 300 in offener Bauweise verlegen
ca. 20 m      Abwasserleitung PP DN 400 in offener Bauweise
13 St.          Abwasserschächte DN 1000 setzen
ca. 130 m    Grundstücksanschlusskanäle DN 160 PP in offener Bauweise verlegen
ca. 34 St.    Grundstücksanschlussschächte herstellen


Trinkwasserleitungsbau
ca. 705 m    Trinkwasserleitung da 125 x 11,4 PEHD in offener Bauweise verlegen
ca. 23 m      Trinkwasserleitung da 90 x 8,2 PEHD in offener Bauweise verlegen
ca. 10 m      Trinkwasserleitung da 63 x 5,8 PEHD in offener Bauweise verlegen
22 St.          Hausanschlussleitungen anschließen
6 St.            Hydranten DN 80 
10 St.          Absperrschieber DN 100
 

In welchen Abschnitten wird gebaut?
Die Baumaßnahme wird in der Schkeuditzer Straße in Gollma umgesetzt. Hier erfolgt die Verlegung von Abwasserkanälen als Mischwasserkanäle und soweit erforderlich die Verlegung neuer Trinkwasserversorgungsleitungen in der Kreisstraße (Ortsdurchfahrt) und in der Gemeindestraße (Anliegerstraße). 

 

Welche Beeinträchtigungen sind durch die Baumaßnahme zu erwarten?
Die Ausführung der Baumaßnahme kann bautechnisch bedingt nur unter Vollsperrungen der Straßenräume erfolgen und wird in mehreren Bauphasen, die überwiegend nacheinander ausgeführt werden, realisiert.
Die Einrichtung und Ausführung der Verkehrssicherung und Verkehrsführung erfolgt nach einem von der Verkehrsbehörde bestätigten Verkehrssicherungskonzept. Die sich durch die Baumaßnahme einstellenden Verkehrszustände werden im Rahmen der Bauausführung entsprechend der verkehrsbehördlichen Anordnung beschildert.
Der Verkehr für Rettungsfahrzeuge und die Feuerwehr kann grundsätzlich gewährleistet werden. Abstimmungen hierzu sind mit der Feuerwehr Landsberg im Zuge der Planerstellung erfolgt. Der Anliegerverkehr ist nur eingeschränkt entsprechend der Baustellensituation möglich.
Die Müllentsorgung der Grundstücke im Baufeld wird durch die Baufirma mit organisiert.

Muss auch das auf meinem Grundstück anfallende Niederschlagswasser in die geplanten Mischwasserkanäle eingeleitet werden?
Verständlicherweise gibt es von Anliegern angrenzender Grundstücke immer wieder Fragen zur Anschlusspflicht, zu deren Beantwortung nachfolgende Erläuterungen beitragen sollen. Gemäß § 79 b Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt besteht für den jeweiligen Grundstückseigentümer die Pflicht zur schadlosen Beseitigung des auf seinem Grundstück anfallenden Niederschlagswassers. Diese Pflicht besteht jedoch nicht, soweit der mit der Aufgabe der Niederschlagswasserbeseitigung betraute WAZV Saalkreis den Anschluss an eine öffentliche Niederschlags-/ Mischwasseranlage und deren Benutzung vorschreibt, weil ein gesammeltes Fortleiten erforderlich ist, um eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu verhüten. Ob kollektive und grundstücksübergreifende Maßnahmen erforderlich werden, hat der WAZV Saalkreis unter wasserwirtschaftlichen Gesichtspunkten darzulegen. Im Bereich der neu zu errichtenden Mischwasserkanäle sind die örtlichen Gegebenheiten so gelagert, dass von einer Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit auszugehen ist. Hierfür wurde für den Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK) aufgestellt. Dabei wurden u.a. besondere Verhältnisse des Untergrunds, die Lage in städtischen Verdichtungsbereichen, der Schutz des Grundwassers oder auch der Schutz öffentlicher Infrastrukturen oder baulicher Anlagen vor niederschlagswasserbedingtem Grundwasseranstieg untersucht. Bei der Erstellung des NBK wurden u. a. Daten zur Vernässung, Altbergbau, Altlasten und Wasserschutzgebieten sowie Bodenkarten herangezogen. Die für diese Unterlagen zuständigen Fachbehörden haben dem WAZV Saalkreis erforderliche Zuarbeiten zur Verfügung gestellt. Weiterhin wurde für den unmittelbaren Baubereich ein Baugrundgutachten gefertigt. Im Ergebnis sämtlicher gebietsbezogener Betrachtungen ist eine Versickerung entsprechend § 55 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) der auf den Grundstücken anfallenden Niederschlagswässer nicht möglich. Eine schadlose Beseitigung des Niederschlagswassers auf den jeweiligen Grundstücken, insbesondere eine Versickerung ist nicht ohne Beeinträchtigungen von Nachbargrundstücken zu erwarten (Vernässungspotential). Niederschlagswasser, welches nicht durch eine nach dem DWA-Arbeitsblatt-138 errichtete Anlage schadlos versickert werden kann und dadurch eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit erfolgt, unterliegt der Zuständigkeit des WAZV Saalkreis und macht ein gesammeltes Fortleiten erforderlich. Damit muss der Anschluss und die Benutzung der neuen Mischwasserkanäle, auch für die Einleitung von Niederschlagswasser, für alle Grundstücke im jeweiligen Ausbaubereich angeordnet werden.
Jedes Grundstück wird grundsätzlich über einen eigenen Grundstücksanschluss verfügen, an welchen der Anschluss der grundstückseigenen Niederschlags- und Schmutzwasserkanäle (Mischwasseranschluss) erfolgt.
 

Werden die Trinkwasserhausanschlüsse erneuert?
Der WAZV Saalkreis prüft, für welche Trinkwasserhausanschlüsse eine Erneuerung angezeigt ist. Das ist insbesondere bei Hausanschlüssen notwendig, deren Material ermüdet ist oder die nicht dem Stand der Technik entsprechen. Das ist insbesondere bei alten Stahlanschlüssen und Anschlüssen aus älteren Kunststoffen aus der Zeit vor 1990 der Fall. Eine Erneuerung bietet sich zum jetzigen Zeitpunkt an. Mit einem neuen Hausanschluss ist die Versorgung des eigenen Grundstücks mit Trinkwasser für die nächsten Jahrzehnte zuverlässig gesichert.


Wie erfolgt die Finanzierung der Mischwasserhausanschlüsse und der

Trinkwasserhausanschlüsse?
Zur anteiligen Finanzierung des Schmutzwasseranteils am Kanal wird von jedem Grundstückseigentümer ein Beitrag erhoben. In diesem Beitrag ist auch die Herstellung des ersten Mischwassergrundstücksanschlusses enthalten. Für jeden weiteren Mischwassergrundstücksanschluss werden die Herstellungskosten in der tatsächlich entstehenden Höhe weiterberechnet.
Kosten für die Erneuerung der Trinkwasserhausanschlüsse werden in der tatsächlich entstehenden Höhe weiterberechnet. Diese Kosten sind im Zuge der Baumaßnahme des WAZV Saalkreis deutlich günstiger als im Vergleich zu einer nachträglichen Reparatur oder Erneuerung eines Trinkwasserhausanschlusses. 
Für eine Weiterberechnung von Kosten für die Herstellung der Trinkwasserhausanschlüsse müssen die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sein:


a.)    Es erfolgt ein Trinkwasserneuanschluss. Das Grundstück war noch nicht an die

        Trinkwasserversorgung angeschlossen.
b.)    Der vorhandene Trinkwasserhausanschluss soll auf Wunsch des Grundstückseigentümers

        erneuert oder es soll ein zusätzlicher Trinkwasserhausanschluss gebaut werden.
c.)    Es liegt ein Doppelanschluss vor. Dies wird so definiert, dass von einer

        Trinkwasserhausanschlussleitung mit Anschluss an die Trinkwasserversorgungsleitung

        eine weitere Trinkwasserhausanschlussleitung abzweigt. Hier wird der abzweigende

        Trinkwasserhausanschluss mit Anschluss an die Trinkwasserversorgungsleitung neu

        hergestellt und wie ein Neuanschluss behandelt.


Die Umbindung eines vorhandenen, funktionsfähigen und dem Stand der Technik entsprechenden Trinkwasserhausanschlusses von der vorhandenen Trinkwasserversorgungsleitung auf die geplante Trinkwasserversorgungsleitung ist für den Anschlussnehmer kostenfrei.

Wie erfolgt die Abstimmung des Baus und der Erneuerung der

Mischwassergrundstücksanschlüsse und der Trinkwasserhausanschlüsse?

Die Abstimmungen zu den einzelnen betroffenen Grundstücken wurden durch das beauftragte Ingenieurbüro Stork Plan & Control bereits durchgeführt. Sollten Sie weitere Fragen zur Baumaßnahme haben, wenden Sie sich bitte unter den bekannten Kontaktdaten an den WAZV Saalkreis oder an das Ingenieurbüro Stork Plan & Control.

 

Wie erfolgt die Finanzierung des Kanalbaus und der Trinkwasserversorgungsleitung?
Zur anteiligen Finanzierung des Schmutzwasseranteils am Kanal wird von jedem Grundstückseigentümer ein Schmutzwasserbeitrag erhoben. Dieser bemisst sich nach der Größe der Grundstücksfläche und der Geschossigkeit der Bebauung. In diesem Beitrag ist auch die Herstellung des ersten Grundstücksanschlusses enthalten. Zu Beginn der Baumaßnahme erhalten Sie, auf Grundlage der Satzung des WAZV Saalkreis, einen Vorausleistungsbescheid in Höhe von 50 % auf den Herstellungsbeitrag. Nach Abschluss der Baumaßnahme erhalten Sie den endgültigen Beitragsbescheid.
Der Teil der Kosten für die Straßenoberflächenentwässerung wird durch die Stadt Landsberg für den Straßenentwässerungsanteil finanziert.
Die Kosten der Erneuerung der Niederschlagswasserableitung und der Trinkwasserversorgungsleitungen trägt der WAZV Saalkreis aus Eigenmitteln. Die Eigenmittel des WAZV Saalkreis werden langfristig über die jeweiligen Gebühren für Niederschlagswasser und Trinkwasser über die Dauer der Abschreibung refinanziert.

Werden Beiträge zur Erneuerung der Trinkwasserversorgungsleitung erhoben?
Beiträge für die Erneuerung der Trinkwasserversorgungsleitungen werden nicht erhoben.
 

Wann beginnt die Baumaßnahme und wo erhalte ich weitere Informationen?

Mit der Baumaßnahme soll planmäßig Ende Mai/ Anfang Juni 2026 begonnen werden. Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist für das Jahresende 2027 geplant.
Den genauen Baubeginn teilt Ihnen die beauftragte Baufirma schriftlich per Postwurfsendung mit. Dabei erhalten Sie auch die Kontaktdaten des verantwortlichen Bauleiters und Poliers.
Mit der Realisierung der Baumaßnahme wird es insbesondere für die Anlieger zu entsprechenden Einschränkungen und Beeinträchtigungen kommen. Wir sind jedoch bemüht, diese auf ein Minimum zu beschränken und bedanken uns bereits im Vorfeld für Ihr Verständnis.

 

Ihr WAZV Saalkreis

 

 

Mit Unterstützung des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt und des Landesverwaltungsamtes.

 

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