Schriftgröße:
normale Schrift einschaltengroße Schrift einschaltensehr große Schrift einschalten
 
 

WAZV Saalkreis, März 2023

 

Der Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis informiert

Gemeinde Salzatal, OT Höhnstedt, Straße „Zum Kelterberg“

Errichtung Niederschlagswassersammler und Ersatzneubau Trinkwasserleitungen

 

 

Was wird in Höhnstedt durch den WAZV Saalkreis gebaut?

Der Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis beabsichtigt, den Bau einer Niederschlagswasser-kanalisation mit Stauraumkanal und die Erneuerung der Trinkwasserleitung in der Straße „Zum Kelterberg“ bis zur Kreuzung „Wanslebener Straße/ Amselgrund“ zu realisieren. Mit dem geplanten Bauvorhaben soll in Verbindung mit einem Niederschlagswasserrückhaltesystem das Oberflächenwasser von den befestigten Flächen kontrolliert dem verrohrten Gewässerabschnitt „Die Welle“ zugeführt werden.

 

In welchen Abschnitten wird gebaut?

Für die Durchführung der Maßnahme wird die Straße „Zum Kelterberg“ und Teilabschnitte der Wans-lebener Straße/ Amselgrund voll gesperrt. Für den Anlieger- und Baustellenverkehr werden dabei jedoch - zumindest aus einer Richtung - Möglichkeiten geschaffen, wie die Grundstücke im Bauumfeld zu erreichen sind.

 

Muss ich mein Grundstück an die öffentliche Niederschlagswasserbeseitigungsanlage anschließen?

Verständlicherweise gibt es von Anliegern angrenzender Grundstücke immer wieder Fragen zur Anschlusspflicht, zu deren Beantwortung nachfolgende Erläuterungen beitragen sollen. Gemäß § 79 b Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt besteht für den jeweiligen Grundstückseigentümer die Pflicht zur schadlosen Beseitigung des auf seinem Grundstück anfallenden Niederschlagswassers. Diese Pflicht besteht jedoch nicht, soweit der mit der Aufgabe der Niederschlagswasserbeseitigung betraute WAZV Saalkreis den Anschluss an eine öffentliche Niederschlagswasseranlage und deren Benutzung vorschreibt, weil ein gesammeltes Fortleiten erforderlich ist, um eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu verhüten. Im Bereich des neu zu errichtenden Niederschlagswasserkanals und den angrenzenden Nebenstraßen sind die örtlichen Gegebenheiten so gelagert, dass von einer Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit auszugehen ist. Eine schadlose Beseitigung des Niederschlagswassers auf den jeweiligen Grundstücken, insbesondere eine Versickerung ist nicht ohne Beeinträchtigungen von Nachbargrundstücken oder in der Ortslage tiefer gelegener Grundstücke zu erwarten (bereits starke Vernässung vorhanden). Ergänzend dazu bestätigen vorliegende Daten aus dem Niederschlagswasserbeseitigungskonzept und dem Baugrundgutachten diese örtlichen Gegebenheiten. Damit muss der Anschluss und die Benutzung des neuen Niederschlagswasserkanals für alle Grundstücke im jeweiligen Ausbaubereich angeordnet werden. Jedes Grundstück wird grundsätzlich über einen eigenen Hausanschluss verfügen, an welchen der Anschluss der grundstückseigenen Niederschlagswasserkanäle erfolgen kann.

 

Werden die Trinkwasserhausanschlüsse erneuert?

Der WAZV Saalkreis prüft, für welche Trinkwasserhausanschlüsse eine Erneuerung angezeigt ist. Das ist insbesondere bei Hausanschlüssen notwendig, deren Material ermüdet ist oder die nicht dem Stand der Technik entsprechen. Das ist insbesondere bei alten Stahlanschlüssen und Anschlüssen aus älteren Kunststoffen aus der Zeit vor 1990 der Fall. Eine Erneuerung bietet sich zum jetzigen Zeitpunkt an. Mit einem neuen Hausanschluss ist die Versorgung des eigenen Grundstücks mit Trinkwasser für die nächsten Jahrzehnte zuverlässig gesichert.

 

Wie erfolgt die Finanzierung der Hausanschlüsse?

Kosten für die Herstellung der Niederschlagswasserhausanschlüsse und für die Erneuerung der Trinkwasserhausanschlüsse werden in der tatsächlich entstehenden Höhe an die jeweiligen Anschlussnehmer weiterberechnet.

Diese Kosten sind im Zuge der Komplexmaßnahme deutlich günstiger als im Vergleich zu einer nachträglichen Reparatur oder Erneuerung eines Trinkwasserhausanschlusses.

 

Wie erfolgen die Abstimmungen des Baus und der Erneuerung der Hausanschlüsse für mein Grundstück?

Im Vorfeld beraten Sie die Mitarbeiter des vom WAZV Saalkreis beauftragten Ingenieurbüros Klemm & Hensen GmbH aus Bad Dürrenberg nochmals zur Lage des Hausanschlusses und legt diese mit Ihnen gemeinsam fest. Bitte unterstützen Sie uns dabei aktiv. Nur so ist ein optimaler Anschluss möglich. Die Mitarbeiter des Ingenieurbüros können sich durch eine entsprechende Vollmacht des WAZV Saalkreis legitimieren und stehen Ihnen mit sachkundigem Rat zur Verfügung.

 

Wie erfolgen die Finanzierung des Kanalbaus und der Trinkwasserversorgungsleitungen?

Der Niederschlagswasserkanal wird mit Mitteln der Gemeinde Salzatal für den Straßenentwässerungsanteil und mit Eigenmitteln des WAZV Saalkreis finanziert. Die Kosten der Erneuerung der Trinkwasserversorgungs- und Verbindungsleitungen trägt der WAZV Saalkreis aus Eigenmitteln. Die Eigenmittel des WAZV Saalkreis werden langfristig über die jeweiligen Gebühren für Niederschlagswasser und Trinkwasser über die Dauer der Abschreibung refinanziert.

 

Werden Kanalbaubeiträge oder Beiträge zur Erneuerung der Trinkwasserleitungen erhoben?

Beiträge für den Kanalbau oder die Erneuerung der Trinkwasserversorgungs- und Verbindungsleitungen werden nicht erhoben.

 

Wann beginnt die Baumaßnahme und wie erhalte ich weitere Informationen?

Die Baumaßnahme soll planmäßig im II. Quartal 2023 beginnen und voraussichtlich im IV. Quartal 2023 abgeschlossen sein.

Vor Baubeginn wird der WAZV Saalkreis eine Einwohnerversammlung in Höhnstedt mit den betroffenen Grundstückseigentümern durchführen. Der Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.

Mit der Realisierung der Baumaßnahme wird es insbesondere für Sie als Anlieger zu entsprechenden Einschränkungen und Beeinträchtigungen kommen. Wir sind jedoch bemüht, diese auf ein Minimum zu beschränken und bedanken uns bereits im Vorfeld für Ihr Verständnis.

 

Ihr WAZV Saalkreis